Künstliche Intelligenz revolutioniert die Reisebranche wie kaum eine Innovation zuvor. Es gibt viele Gründe, warum KI den Tourismus in eine bessere Zukunft führen kann
Mehr als nur Content:
KI kann nicht nur bunte Bilder und gute Texte. Die Möglichkeiten gehen weit darüber hinaus und verändern (fast) alles.
Rechtliche Grundlage:
Nicht alles, was möglich ist, ist erlaubt. Die neue KI-Verordnung der EU setzt den rechtlichen Rahmen.
Authentizität:
Nicht alles, was erlaubt ist, ist sinnvoll. Authentische Kommunikation bleibt auch im KI-Zeitalter ein übergeordnetes Ziel.
Entlang der gesamten Reisekette werden in Zukunft KI-basierte Systeme das Reiseerlebnis noch besser machen – von der Inspiration über die Buchung bis hin zum Check-in und den Erlebnissen vor Ort. Dies beginnt mit einer individualisierten und personalisierten Kommunikation im Vorfeld der Reise und setzt sich während des Aufenthalts im Hotel, im Restaurant oder bei Freizeitaktivitäten fort. Die denkbaren Einsatzmöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt: Sprechende Speisekarten, personalisierte Menüvorschläge oder ganz auf die eigenen Interessen zugeschnittene Erlebnisempfehlungen werden bald selbstverständlich sein. Automatisierte und KI-optimierte Reservierungen und Bezahlvorgänge gehören dann zum Alltag. Sprachbarrieren werden vollständig aufgehoben sein. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.
Zur Verbesserung des Reiseerlebnisses trägt in Zukunft auch eine KI-optimierte Besucherlenkung bei. Durch die Analyse von Echtzeitdaten können neue Systeme Besucherströme immer feiner vorhersagen und die Gäste mit alternativen Empfehlungen intelligent in der Destination verteilen. Im besten Fall geschieht dies so geräuschlos und elegant integriert, dass Reisende nur wenig davon merken. KI wird das Reiseerlebnis optimieren, aber im Mittelpunkt des Urlaubs wird auch in Zukunft etwas anderes stehen: echte Erlebnisse und Begegnungen.
Ähnlich wie bei früheren Medienrevolutionen lässt die KI das Wissen der Menschheit explodieren. Außerdem wird es leichter zugänglich und nutzbar. Durch die Verknüpfung und Analyse einer Vielzahl von Daten entstehen völlig neue Informationen. Im Tourismus profitieren davon Gäste wie Anbieter und Destinationen gleichermaßen.
Während sich Gäste genauer und zielgerichteter über ihren Urlaubsort informieren können, eröffnen sich für Destinationen neue Möglichkeiten, ihre Zielgruppen zu verstehen. Neben den klassischen Instrumenten der Marktforschung werden künftig auch Daten aus anderen Quellen das Wissen über die Wünsche und Bedürfnisse der Gäste erweitern. Von der Nutzung sozialer Medien bis hin zu Buchungs- und Bewertungsplattformen können viele Daten neu verknüpft werden. Dabei gewinnt der Datenschutz noch einmal zusätzlich an Bedeutung.
Am Ende haben davon alle etwas: Je besser Destinationen ihre Gäste und Zielgruppen kennen, desto individueller können sie auf deren Bedürfnisse eingehen und desto höher ist am Ende die Zufriedenheit und damit auch die langfristige Kundenbindung.
Wer mehr über seine Zielgruppe weiß, kann sie viel besser ansprechen und erreichen. Für das Marketing kommt das einer echten Revolution gleich. Das explodierende Wissen über die Gewohnheiten und Interessen der Gäste ermöglicht völlig neue Ansätze für hyperindividualisierte Kommunikation und Kampagnen. Budgets können viel zielgerichteter eingesetzt werden, Angebote können sich noch viel stärker als heute an den Interessen der Gäste orientieren. Noch ist kaum absehbar, was alles möglich sein wird. Nicht zuletzt die Verknüpfung von KI mit gut gepflegten touristischen Datensätzen eröffnet unendliche Möglichkeiten für neue Vertriebsideen und Geschäftsmodelle.
Und natürlich verändert KI auch den Content, der für die Zielgruppen der Kampagnen erstellt wird. Wie die Adressaten des Marketings dauerhaft auf KI-generierte Bilder und Videos reagieren, bleibt zunächst ein Experiment mit offenem Ausgang. Aber auch, wer in Zukunft ganz auf echte Bilder von echten Menschen setzt, kann mit KI vieles grundlegend optimieren oder ganz neu denken. Das alles steckt immer noch in den Kinderschuhen.
Schichtpläne erstellen, Protokolle schreiben, Budgetpläne kontrollieren: Im Arbeitsalltag geht bisher sehr viel Zeit für Routineaufgaben verloren. Schon heute kann KI diese Aufgaben komplett übernehmen oder zumindest so gut unterstützen, dass sie bald ganz der Vergangenheit angehören. Das revolutioniert die Arbeitswelt: KI-Anwendungen vereinfachen und verbessern betriebliche Abläufe, sie steigern die Effizienz und sparen damit Zeit und Kosten. Außerdem können sie einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels leisten.
Kaum ein Arbeitsbereich bleibt von dieser Revolution unberührt. Sei es am Schreibtisch, an der Rezeption oder im Service. Künstliche Intelligenz wird zum ständigen Begleiter am Arbeitsplatz, zum Sparringspartner für alltägliche Probleme und kreative Lösungen. Und wenn es gut läuft, schafft die eingesparte Zeit neue Freiräume für die wirklich wichtigen Dinge: den zwischenmenschlichen Austausch oder die Entwicklung neuer Ideen und Konzepte.
Nicht nur durch Zeitersparnis und neue Freiräume wird diese technologische Zeitenwende auch zu einem Booster für Kreativität und Innovation. Mit einem KI-basierten Sparringspartner an der Seite fällt es künftig viel leichter, den eigenen Horizont zu erweitern und neue Blickwinkel einzunehmen. Im Zusammenspiel von menschlicher und künstlicher Intelligenz entstehen grundlegend neue Ideen, Produkte oder Geschäftsmodelle.
Doch ebenso wichtig wie die neuen technologischen Möglichkeiten ist etwas anderes: Das gerade erst begonnene „Age of AI“ – das Zeitalter der künstlichen Intelligenz – führt zu einem neuen Mindset in der Gesellschaft, zu einer veränderten Haltung gegenüber Neuem, zu einem Wettbewerb der Innovationen. Mit dem Bewusstsein, live bei einer der größten Medienrevolutionen der Menschheit dabei zu sein, verändert sich auch unser Blick auf die Welt. Trotz aller dystopischen Potenziale kann KI den Optimismus in die Gesellschaft zurückbringen. Im permanenten Krisenmodus unserer Gegenwart zeigt sie uns, dass Fortschritt und eine bessere Zukunft weiterhin möglich sind. Und dass Wandel immer auch eine große Chance ist.
KI-Lernwerkstatt: 2024 fand erstmals eine unternehmensweite Lernwerkstatt zu KI-Anwendungen statt. Auf spielerische Weise wurden Wissen aufgebaut und Berührungsängste abgebaut. Durch individuelle Schulungen und Weiterbildungen wird die KI-Kompetenz des TMBW-Teams regelmäßig gefördert.
Sparringspartner: Im Arbeitsalltag haben sich KI-Anwendungen längst als wertvoller Sparringspartner etabliert. Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot unterstützen das Team bei Ideenfindung und Recherche, Texterstellung oder Textkorrektur sowie bei der persönlichen Arbeitsorganisation.
Marketing: Auf KI-generierte Bilder wird bewusst verzichtet. Doch KI unterstützt Kampagnen und Maßnahmen in vielerlei Hinsicht, etwa bei der Bildbearbeitung, bei der Optimierung von Content oder zielgenauer Ausspielung.
Datenmanagement: In die Datenbank mein.toubiz sind inzwischen Tools integriert, die KI-basierte Übersetzungen, die automatische Generierung von alternativen Bildtexten oder die Überarbeitung des Schreibstils mit wenigen Klicks möglich machen.
KI-Richtlinien: Was ist erlaubt und was nicht? Antworten geben die KI-Richtlinien der TMBW. Übergeordnetes Ziel ist die Wahrung einer authentischen Kommunikation. Das Dokument steht auch Dritten zur Verfügung.
Hier gibt es eine eigene Themenseite im Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg.
Neue Technologien wie die künstliche Intelligenz eröffnen endlos viele Möglichkeiten. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch auch angemessen oder sinnvoll. Und vor allem: Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch erlaubt. In Europa regelt seit 2024 der EU Artificial Intelligence Act (EU AI Act), was im Umgang mit KI erlaubt ist und was nicht. Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung drohen Unternehmen hohe Strafen. Für Tourismusbetriebe sind vor allem folgende Aspekte relevant:
Risikobewertung von KI-Anwendungen
Die KI-Verordnung der EU teilt KI-Anwendungen in vier Risikostufen ein. KI-Systeme mit einem „inakzeptablen Risiko“ (z. B. Social Scoring, automatische Gesichtserkennung) sind in der EU verboten. Für Systeme mit hohem oder begrenztem Risiko gelten Dokumentations- und Transparenzpflichten. Bei Anwendungen mit minimalem Risiko gibt es keine gesonderten Vorschriften.
Schulungspflicht
Bereits seit 2. Februar 2025 sind alle Unternehmen oder Organisationen, die KI-Anwendungen nutzen, zur Schulung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet entsprechende Betriebe, zu gewährleisten, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz“ verfügt. Unternehmen sollten daher individuell prüfen, ob sie zur Schulung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet sind.
Kennzeichnungspflicht
Ab August 2026 greift in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierten Content. Wer von einer KI erstellte Bilder und Texte, Chatbots oder andere KI-Systeme nutzt, muss dies künftig kenntlich machen. Es kann daher bereits jetzt sinnvoll sein, mit der Kennzeichnung entsprechender Inhalte zu beginnen.
Hier geht’s zur KI-Verordnung der EU: artificialintelligenceact.eu/de/.